Startseite
1
Gefährdungsbeurteilungen
Bewertung der Explosionsgefahr und Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
Jeder Betrieb, der brennbare Stoffe lagert, verarbeitet oder anderweitig handhabt, ist gesetzlich verpflichtet sich mit dem Thema Explosionsschutz auseinanderzusetzen. Wir können Ihnen dabei helfen.

Mehr zum Thema
Startseite
2
Prüfungen
Sicherstellung der Funktion und Wirksamkeit von festgelegten Maßnahmen
Wir führen Prüfungen von explosionsgefährdeten Anlagen gemäß Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung durch.

Mehr zum Thema
Startseite
3
Schulungen und Unterweisungen
Immer auf dem aktuellen Stand mit Schulungen von Explosionsschutz Pflüger
Durch Inhouse-Schulungen und –Unterweisungen stellen wir sicher, dass Vorgesetzte und Mitarbeiter die Explosionsgefahren kennen und festgelegte Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Mehr zum Thema

Explosionsschutz – aber sicher!

Jeder Betrieb, der brennbare Stoffe lagert, verarbeitet oder anderweitig handhabt, ist gesetzlich verpflichtet sich mit dem Thema Explosionsschutz auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind gemäß Gefahrstoffverordnung in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten.

Ist ein solches Explosionsschutzdokument einmal erstellt, so muss es fortlaufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Eine Überarbeitung wird beispielsweise erforderlich, wenn

  • sich Arbeitsabläufe verändern,
  • Anlagen erweitert oder umgestaltet werden,
  • neue Stoffe zum Einsatz kommen,
  • sich betriebliche Verantwortlichkeiten ändern,
  • oder neue gesetzliche Regelwerke zur Anwendung kommen.

Neben der Dokumentation kommt den Prüfungen beim Explosionsschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Vor einer Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie wiederkehrend soll durch diese sichergestellt werden, dass die festgelegten Maßnahmen auch praktisch umgesetzt sind.

Darüber hinaus sind Schulungen und Unterweisungen in der Thematik unerlässlich, damit den Vorgesetzten und Mitarbeitern die Explosionsgefahren bekannt sind und festgelegte Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Unsere Leistungen im Überblick

Beurteilung der Explosionsgefahren

Bild von Mitarbeitern bei der Beurteilung eines Gebäudeplans

Ermittlung der Explosionsgefahr im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung.

Jetzt beraten lassen

Erstellung von Ex-Zonenplänen

Ausschnitt eines Ex-Zonen Plans

Visuelle Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.

Jetzt beraten lassen

Prüfung von explosionsgefährdeten Anlagen

Ein Prüfer wird von einem Mitarbeiter der Raffinerie empfangen

Prüfung von explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person.

Jetzt beraten lassen

Erstellung von Betriebsanweisungen

Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese können bei Bedarf durch Prüf- und Instandhaltungspläne nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung ergänzt werden.

Jetzt beraten lassen

Inhouse-Schulungen und Unterweisungen

Gruppe bei einer Schulung

Realisierung von allgemeinen Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Explosionsschutz. Darüber hinaus können die jährlichen unternehmensspezifischen Unterweisungen von Beschäftigten gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.

Jetzt beraten lassen