Erneute Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Am 07. Januar 2015 hatte die Bundesregierung eine grundlegende Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschlossen. Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung war auch mit einer Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verbunden. Die Änderungen sind am 01. Juni 2015 in Kraft getreten.
Bis dato wurden die Mindestvorschriften für die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen sowie die Anforderungen an Arbeitsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Eine wesentliche Bedeutung kam dabei dem Explosionsschutzdokument gemäß § 6 BetrSichV zu, in dem alle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen dokumentiert wurden.
Aufgrund der Tatsache, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphären nur durch die Anwesenheit von Gefahrstoffen entstehen können, enthielt auch die Gefahrstoffverordnung Anforderungen für Schutzmaßnahmen bei Explosionsgefährdungen.
Durch die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung sowie die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurden diese Doppelregelungen beseitigt. Die Festlegungen zum Explosionsschutz wurden dadurch logischer strukturiert und insgesamt deutlich verbessert.
Die Anforderungen zum Explosionsschutz befinden sich seither ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV werden dadurch alle von einem Gefahrstoff ausgehenden Gefährdungen einheitlich betrachtet. Aus diesem Grund wird das Explosionsschutzdokument auch ein Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.
Mit einem Kabinettbeschluss vom 17.08.2016 wurde nun erneut eine Änderung der Regelwerke beschlossen. Die Verordnung zur Umsetzung der Richlinie 2014/27/EU wurde am 18.11.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, sollen jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis erleichtern. Dies betrifft insbesondere die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Fazit
Explosionsschutz – aber sicher!
Wir helfen Ihnen die geforderten Maßnahmen für den Explosionsschutz umzusetzten und berücksichtigen dabei bereits die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung mit der damit verbundenen Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Jetzt beraten lassen