Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthalten unter anderem Grundpflichten für Arbeitgeber sowie allgemein gehaltene Schutzziele, die erreicht werden müssen. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Schutzziele und nennen Maßnahmen für deren Umsetzung.
Welche Schutzmaßnahmen prinzipiell geeignet und notwendig sind, muss aus dem konkreten Einzelfall abgeleitet werden. Der Arbeitgeber muss dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung tun.
Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln wird nach § 3 der BetrSichV gefordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss dabei neben den Arbeitsmitteln selbst auch den Arbeitsplatz und die Rahmenbedingungen, unter denen die Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, umfassen.
Sofern Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden, sind gemäß § 6 der GefStoffV weitere Aspekte bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Unter anderem sind Art und Ausmaß der Exposition, die Gefahrstoffmengen sowie Grenzwerte zu betrachten. Dabei ist auch zu prüfen, ob sich aufgrund der jeweiligen Rahmenbedingungen explosionsfähige Gemische bilden können.
Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument gesondert auszuweisen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist prinzipiell vor Aufnahme einer Tätigkeit zu erstellen. Darüber hinaus sind Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Verfahrens- oder Arbeitsabläufe ändern, neue Informationen vorliegen oder erkannt wird, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind.
Dem Arbeitgeber bietet eine gewissenhafte und fachkundige Gefährdungsbeurteilung nicht nur Rechtssicherheit. Neben dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Mitarbeiter verbessert sich durch eine allumfassende Gefährdungsbeurteilung auch die Ausfallsicherheit von Anlagen und spart dadurch Kosten.
Fazit
Eine gewissenhafte und fachkundige Gefährdungsbeurteilung mit dem daraus resultierenden Explosionsschutzdokument kann damit langfristig Rechtssicherheit schaffen und viele Abläufe vereinfachen.
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