Nicht jede gesetzliche Auflage ist eine Last!

Durch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrenstoffverordnung wird den Betreibern von explosionsgefährdeten Anlagen eine große Verantwortung mit vielen Aufgaben übertragen.

Mit dem entsprechenden Fachwissen kann man jedoch trotzdem:

  • Kosten einsparen
  • individuelle Projekte umsetzen
  • gleichzeitig Auflagen aus anderen Rechtsgebieten umsetzten

…ohne dass die vorgegebenen Schutzziele herabgesetzt werden.

Unsere Leistungen im Überblick

Beurteilung der Explosionsgefahren

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Ermittlung der Explosionsgefahr im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung.

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Erstellung von Ex-Zonenplänen

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Visuelle Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.

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Prüfung von explosionsgefährdeten Anlagen

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Prüfung von explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person.

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Erstellung von Betriebsanweisungen

Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese können bei Bedarf durch Prüf- und Instandhaltungspläne nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung ergänzt werden.

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Inhouse-Schulungen und Unterweisungen

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Realisierung von allgemeinen Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Explosionsschutz. Darüber hinaus können die jährlichen unternehmensspezifischen Unterweisungen von Beschäftigten gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.

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