Leistungen im Explosionsschutz
Nicht jede gesetzliche Auflage ist eine Last!
Durch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrenstoffverordnung wird den Betreibern von explosionsgefährdeten Anlagen eine große Verantwortung mit vielen Aufgaben übertragen.
Mit dem entsprechenden Fachwissen kann man jedoch trotzdem:
- Kosten einsparen
- individuelle Projekte umsetzen
- gleichzeitig Auflagen aus anderen Rechtsgebieten umsetzten
…ohne dass die vorgegebenen Schutzziele herabgesetzt werden.
Ergänzungen durch ZÜS
Durch die enge Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), können wo erforderlich auch weitere Leistungen aus einer Hand angeboten werden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beurteilung der Explosionsgefahren
- Erstellung von Ex-Zonenplänen
- Prüfung von explosions- gefährdeten Anlagen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Schulungen und Unterweisungen
Beurteilung der Explosionsgefahren
Ermittlung der Explosionsgefahr im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung.
Jetzt beraten lassenErstellung von Ex-Zonenplänen
Visuelle Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche.
Jetzt beraten lassenPrüfung von explosionsgefährdeten Anlagen
Prüfung von explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person.
Jetzt beraten lassenErstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese können bei Bedarf durch Prüf- und Instandhaltungspläne nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung ergänzt werden.
Jetzt beraten lassenInhouse-Schulungen und Unterweisungen
Realisierung von allgemeinen Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Explosionsschutz. Darüber hinaus können die jährlichen unternehmensspezifischen Unterweisungen von Beschäftigten gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
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