Prüfung von bestehenden Explosionsschutzdokumenten

Häufig steht die Frage im Raum, ob eine wiederkehrende Prüfung von bestehenden Explosionsschutzdokumenten erforderlich ist oder nicht.

Grundsätzlich sind keine eigenständigen Prüfungen bzw. feste Intervalle für die Überarbeitung von Explosionsschutzdokumenten seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben.

§ 6 Abs. 10 der GefStoffV enthält lediglich die folgende Vorgabe:

…Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist.

Eine Überprüfung der Explosionsschutzdokumente wird jedoch in gewissem Umfang bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt.

Beispiele:

Vorgaben für die Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß TRBS 1201 Teil 1 Abschnitt 4.3.2

4.3.2 Umfang der Prüfung

(1) Die Prüfung auf Explosionssicherheit der Ex-Anlage vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV setzt sich aus folgenden Prüfschritten zusammen, die in Abhängigkeit von der Komplexität der Anlage in Prüfumfang und -tiefe variieren können:

a) Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des im Explosionsschutzdokument dargelegten Explosionsschutzkonzeptes und der daraus resultierenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Randbedingungen.

Ähnlich ist dies für die wiederkehrenden Prüfungen gemäß TRBS 1201 Teil 1 Abschnitt 5.1.2 definiert:

5.1.2 Umfang der Prüfung

(1) Die Prüfung der Explosionssicherheit erfolgt auf Grundlage des Explosionsschutzdokumentes. Dabei sind das darin dargelegte Explosionsschutzkonzept einschließlich der explosionsgefährdeten Bereiche und einer Zoneneinteilung, soweit eine solche vorgenommen wurde, zu berücksichtigen.

Fazit

Man kann also in der Regel davon ausgehen, dass im Rahmen der technischen Prüfungen (alle drei Jahre) auch indirekt die Explosionsschutzdokumente mit betrachtet werden und zumindest grobe Abweichungen zwischen Dokumentation und Vor-Ort-Situation auffallen.

Werden Prozesse, Gefahrstoffe oder die äußeren Rahmenbedingungen von explosionsgefährdeten Bereichen geändert, so ist eine sofortige Anpassung der Explosionsschutzdokumente erforderlich!

Unabhängig von den vorstehenden Punkten kann es jedoch durchaus sinnvoll sein, neben den technischen Prüfungen, eine regelmäßige Begehung der Anlagen im Hinblick auf den Explosionsschutz durchzuführen, um die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und die Explosionsschutzdokumente ggf. redaktionell anzupassen.

Welchen Zeitraum man dabei für „regelmäßig“ definiert, sollte von den betrieblichen Rahmenbedingungen abhängig gemacht werden. Sinnvoll könnte beispielsweise ein Intervall zwischen den wiederkehrenden Prüfungen sein.

Gerne beraten wir Sie dazu entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und verifizieren Ihre bestehenden Explosionsschutzdokumente als unabhängige befähigte Person.

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